Am 19. August 2026 veröffentlichten neun chinesische Behörden unter Leitung des Handelsministeriums die „Stellungnahme zur Förderung der qualitativ hochwertigen Entwicklung der zollfreien Luftfahrt-Instandhaltung” mit 13 Maßnahmen in sechs Bereichen: Regionale Verteilung, fiskalische/finanzielle Unterstützung, erleichterte Aufsicht, grüne Entwicklung, Personalsicherung und ganzheitliche Prozesssteuerung.
Drei Durchbrüche sind hervorzuheben: Erstens unterliegen zollfreie Instandhaltungsbetriebe auf der Produktliste keinen regionalen Beschränkungen, und neue MRO-Unternehmen werden in umfassenden Zollzonen angesiedelt. Zweitens können reparierte, nicht wiederausgeführte und stattdessen inland verkaufte Produkte nach Lufttüchtigkeitsbescheinigung inland verkauft werden — in Zollzonen nach dem reparierten Zustand versteuert, außerhalb nach dem Erstimportzustand. Drittens qualifizieren sich MRO-Reparaturdienste für Exportsteuererstattungen.
Der Zoll wird einfacher: Betriebe dürfen Teilprozesse an qualifizierte Firmen outsourcen, wobei alle alten/defekten Teile an den Kunden zurückgehen; wiederverwendbare Teile können nach Inspektion und Lufttüchtigkeitsbescheinigung inland versteuert zirkulieren oder als zollfreie Reserve gelten; Zonen-MRO mit Inlandskunden und Rückkehr zur Vermietung benötigt nur eine Importgenehmigung.
Die Politik stärkt auch Personal und grüne Aspekte: ausländische Luftfahrt-Azubis dürfen ihren Aufenthalt verlängern, zollfreie Ausbildung in Zollzonen ist erlaubt, und für Lehrzwecke genutzte Altteile gelten nicht als Abfall; niedrig-/null-VOC-Materialien werden gefördert. Für ausländische MRO-, Ersatzteil- und Leasingfirmen in China ist das ein klarer Politikvorteil.
Quelle: Ministerium für Handel der VR China (mofcom.gov.cn), Original-Link: https://www.mofcom.gov.cn/zwgk/zcfb/art/2026/art_b18217ddf0f94e5ab6dc379a5fbefd6a.html. Zusammengestellt von Hongshengze.